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Drukarnia wielkoformatowa PROSPER

ul. Walczaka 110
PL 66-400 Gorzów Wlkp.

tel. +48 95 735 33 33
fax +48 95 721 38 69

e-mail: info@prosper.net.pl

Kontakt-Formular
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen, Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  2. Angebot und Vertragsabschluß
  3. Entwürfe, Projekte, Muster und ihre Kosten
  4. Liefertermine, Terminverschiebungen, Lieferausfall
  5. Versand und Risikoübernahme
  6. Preise - Zahlungen
  7. Reklamation wegen geringfügiger Fehler und Minderqualität, Gewährleistung
  8. Haftungsbeschränkungen
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsverbindlichkeit

1. Geltungsbereich

1.1. Nachstehende Festlegungen gelten für alle mündlich oder schriftlich vereinbarten Lieferbedingungen, sowie Zahlungen, Gewährleistung und der Produkthaftung der Firma Prosper, alsauch für jene Kunden, mit denen ein besonderer Vertrag geschlossen wurde.


2. Angebot und Vertragsabschluß

2.2. Eine verbindliche Bestellung auf einem zugestellten Auftragsformular und eine schriftliche Auftragsbestätigung ist Voraussetzung für eine Auftragsübernahme. Mündliche Abmachungen mit den Mitarbeitern unserer Firma erfordern immer eine schriftliche Bestätigung.

2.1. Im Falle, wenn nach der Unterzeichnung von Verträgen Fakten festgestellt werden,die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers anzweifeln lassen, hat der Auftragnehmer das Recht eine Vorauszahlung zu fordern oder vom Vertrag zurück zu treten.

2.3. Mit verspätet eingebrachten Änderungen durch den Auftraggeber, einschließlich der damit verbundenen Maschinenausfallzeiten, kann der Auftraggeber belastet werden.
Der Auftraggeber wird auch belastet mit wiederholten Probedrucken, wenn sie vom Auftraggeber gefordert werden.


3. Entwürfe, Projekte, Muster und ihre Kosten

3.1. Probeausdrucke oder ähnliche erforderliche Vorbereitungsaufgaben bestellt durch den Auftraggeber, werden zusätzlich in Rechnung gestellt, auch dann, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3.2. Vom Auftraggeber übernommenes Material und CD's zum Zwecke der Herstellung der bestellten Artikel bleiben Eigentum des Auftraggebers.

3.3. Von unserer Firma ausgeführte Entwürfe bleiben unser Eigentum, ohne unserer Zustimmung können sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Entwürfe unterliegen dem datenrechtlichen Schutz.

3.4. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht die Probedrucke durchzusehen, mit dem Ziel des Feststellens von Fehlern im Satz und andere Fehler. Wir haften nicht für Fehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden.
Telefonisch übermittelte Korrekturwünsche erfordern eine schriftliche Bestätigung.

3.5. Dateien müssen von uns nicht gespeichert werden, sowie wir keine Informationspflicht gegenüber Auftraggeber über deren Löschung haben.

3.6. Nach dem Drucken, haften wir nicht für Ausdrucke die innerhalb eines Monats nicht vom Auftraggeber übernommen wurden.

3.7. Der Druck verläuft in der Regel nach den übergebenen Informationen des Auftraggebers.
Wir sind nicht zur Prüfung ihrer Ordnungsgemäßheit und Zweckmäßigkeit verpflichtet.
Wenn Probeausdrucke erforderlich werden, können die Kosten ihrer Ausführung in Rechnung gestellt werden.

3.8. Wir übernehmen keine Haftung für Abweichungen von durch den Auftraggeber bestellte Farben, sofern wir von ihm nicht ein Farbmuster oder deren Nummer erhalten (z.B. Farbschema: Pantone, RAL).


4. Liefertermine, Lieferverzögerungen, Lieferausfall

4.1. Auskünfte über Fertigungstermine, andere damit verbundene Angaben sowie über die Fertigung erteilt das Servicebüro dem Kunden unter der Telefonnummer:
Mobil: 0048 663335111 oder stationär 0048 95 7213974.

4.2. Die Realisierung der Aufträge beginnt von dem Tag der Abklärung aller Einzelheiten des Auftrages, sowie der Liefernung der erforderlichen Materialien. Die Lieferfrist verlängert sich in dem Maße, in dem sich der Besteller mit seiner Erfüllungspflicht verspätet oder sich der Umfang des Auftrages verändert.

4.3. Die Realisierungzeit verlängert sich u.a. in Falle des Eintretens von höherer Gewalt, welche nach der Unterzeichnung des Vertrages auftrat und von uns nicht verschuldet wurde, auch dann, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten aufgetreten sind. Wir informieren unverzüglich den Besteller über das Eintreten solcher Umstände und über ihrer Behebung. Der Auftraggeber kann von uns darüber Aufklärungen fordern, ob wir von dem Vertrag zurücktreten bzw. auch, ob die Lieferung innerhalb der bestimmten Zeit noch zu verwirklichen ist. Der Auftraggeber kann von dem Vertrag im Fall durch uns verschuldeter Verspätungen bei der Mitteilung der Gründe zurückzutreten. Ansprüche aus entstandenem Schaden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

4.4. Entschädigung für Verspätung verursacht durch unserer Schuld darf 10% des Auftragswertes nicht überschreiten.


5. Versand und Risikoübernahme

5.1. Der Warenversand und die Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

5.2. Wenn der Warenversand sich auf Wunsch des Bestellers verzögert oder eine Lagerung der bestellten Ware durch den Besteller verursacht wird, erfolgt diese ebenfalls auf Risiko und Kosten des Bestellers. In diesem Fall ist die Benachrichtigung über die Bereitschaft zum Versand der Versendung gleich gestellt.

5.3. Das Risiko des unbeabsichtigten Verlustes der Ware von dem Augenblick der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Fahrer erfolgt zu Lasten des Bestellers. Der Besteller kann die Spedition oder den Fahrer selbst wählen.


6. Preise - Zahlungen

6.1. In den in der Preisliste enthaltenen Preise sind Versandkosten nicht eingeschlossen, ebenso keine Materialverschnittkosten sowie die Mehrwertsteuer (bei Mehrwertsteuerbefreiung nicht notwendig).

6.2. Im Fall des verspäteten Zahlungseinganges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 0, 3 % mit jedem Tag der Verspätung.

6.3. Wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung des vorhergehenden Auftrages oder mit der Bezahlung der vereinbarten Anzahlung ausbleibt, können wir die Fertigung unterbrechen oder die Ausgaben der Ware unterbinden.

6.4. Im Falle, dass sich der Auftraggeber der Zahlung gemäß dem übertragenen Auftrag entzieht, werden der Auftraggeber mit den Forderungen der Leistung und den Kosten für das Einziehungsverfahren belastet.


7. Reklamation wegen geringfügiger Fehler, Minderqualität und Gewährleistung

7.1. Der Auftraggeber prüft die Lieferung unverzüglich nach Erhalt der Waren, bezüglich der Anzahl, geringfügiger Fehler, Ausschuß, Qualitätsmangel und Gewährleistungsbesonderheiten. Mängel müssen innerhalb einer Woche schriftlich reklamiert werden.

7.2. Der Auftraggeber hat die Pflicht die reklamierten Ware dem Mitarbeiter der Firma "Prosper" zugänglich zu machen, mit dem Ziel der Bestätigung des Fehlers bzw. der Rücksendung zu unserer Firma auf unsere Kosten.

7.3. Bei anerkannten Reklamationen, kann „Prosper" einen Nachlaß gewähren oder eine mängelfreie Ware liefern.

7.4. Bei Empfang einer beschädigten Sendung obliegt dem Besteller die Pflicht der Anfertigung eines Schadensprotokolls, dass durch den Fahrer zu unterschreiben ist. Die Protokollierung des Mangels vereinfacht eine erfolgreiche Bearbeitung des Schadens.

7.5. Mangel an irgendeinem Teil der Lieferung berechtigt nicht zur Reklamation der ganzen Lieferung.

7.6. Bei Farbreproduktionen in allen Druckarten unterliegen geringfügige Abweichungen vom Original nicht der Gewährleistungspflicht. Dasselbe betrifft den Vergleiche zwischen Probeblätter und dem Druck.

7.7. Für die uns für den Druck anvertrauten Materialien übernehmen wir keine Haftung für Materialfehler.

7.8. Die Firma "Prosper" gewährt 24 Monate Garantie auf Farbbeständigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Drucke gegen atmosphärische Einflüsse, ausgenommen mechanischer Beschädigungen.

7.9. Bei nicht Einhaltung der Gewährleistungsbedingungen zahlen wir innerhalb des Gewährleistungszeitraumes eine Entschädigung von 1/24 des Nettowertes.


8. Haftungsbeschränkungen

8.1. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Drucke. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Forderungen von Dritten in allen Fragen gegenüber der Firma "Prosper" auszuschließen. Alle Verantwortung den Inhalt der Drucke betreffend, trägt der Auftraggeber.

8.2. Wir tragen nicht die Verantwortung für fehlerhafte Materialbereitstellung, beziehungsweise für von fremden Unternehmen ausgeführte Dienstleistungen, insofern eine Verletzung der Sorgfaltspflicht erwiesen ist.


9. Der Erfüllungsort, der Gerichtsstand und das verbindliche Recht

9.1. Der Erfüllungsort der Lieferungen und des Rechnungsverkehrs ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand in allen Streitangelegenheit zwischen beiden Parteien ist das Bezirksgericht in Gorzow Wielkopolskie.